AGB

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Allgemeine Reisebedingungen für alle Reiseveranstaltungen von „Aloutom Reisen“

 

Allgemeine Reisebedingungen für alle Reiseveranstaltungen von „Aloutom Reisen“


1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der
Grundlage unserer Reiseausschreibung und unseren Hinweisen zu der Reise verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmern, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch uns zustande,
worüber wir ihn mit der Reisebestätigung informieren. Mit der Reisebestätigung übersenden
wir den Reisepreissicherungsschein, durch den sämtliche Zahlungen an uns abgesichert sind.
Durch Erhalt des Sicherungsscheines wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch
gegen unseren Insolvenzversicherer begründet.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das
innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises)
vom Kunden angenommen werden kann.
1.4 Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben; die schriftliche Zustimmung der
Erziehungsberechtigten ist für jeden minderjährigen Teilnehmer erforderlich, auch wenn dieser
über einen anderen Teilnehmer als Anmelder angemeldet wurde.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Rechnung und des Sicherungsscheines ist der
komplette Reisepreis innerhalb 5 Werktagen fällig.
2.2 Der Reisepreis wird unbar auf unserer Geschäftskonto überwiesen. Wir bitten bei der
Überweisung um Angabe der von uns mitgeteilten Kundennummer sowie des Namens des
tatsächlich Reisenden.
2.3 Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht
bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit
Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, sofern der
Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen
3.1 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
3.2 Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung
und aus dem für den Zeitpunkt der Reise geltenden Werbeflyer, bzw. unserer Homepage sowie
den dortigen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der
Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, lediglich
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung
selbstverständlich informieren.
3.3 Unsere Reiseangebote sind gültig, solange der Vorrat reicht. Sollte wider Erwarten das von
uns eingekaufte Kontingent einer bestimmten Reise die Nachfrage nicht vollständig abdecken, so
behalten wir uns auf Grundlage der angepriesenen Reise vor, entsprechende Kontingente
nachzuordern, die jedoch unter Umständen eine Preisdifferenz beinhalten können. Hierüber
unterrichten wir den Kunden selbstverständlich unverzüglich, da es sich dann rechtlich betrachtet
um ein neues Reiseangebot unsererseits handelt. Punkt 1.3 findet hierbei seine Anwendung.
3.4 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von „Aloutom
Reisen“ nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.5 Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal zwei Koffer
und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und
Aussteigen vom Reisenden unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des Reiseveranstalters
und der Leistungsträger jederzeit selbständig zu beaufsichtigen.
4. Reiseabsage / Rücktritt des Reiseveranstalters
4.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und
wird diese nicht erreicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir diese
Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu
welchem die Erklärung des Rücktritts / unserer Absage vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich
lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.
4.2 Wir werden den Kunden bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige
Nichtdurchführung durch Zugang der Rücktrittserklärung unterrichten, in jedem Fall
unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde kann
dafür die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen, von uns angebotenen Reise verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
Diese Erklärung muss unverzüglich uns gegenüber nach Zugang unserer Rücktrittserklärung
abgegeben werden.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die
von „Aloutom Reisen“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
beeinträchtigen.
5.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nach
Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang
möglich. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
5.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises oder bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag
zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer
anderen, gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus
unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu
empfehlen wir die Schriftform.
6. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll aus
Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Zugang der Reiserücktrittserklärung bei uns.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann „Aloutom Reisen“ gem. § 651 Abs.2 BGB eine angemessene
Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die
Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter
gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Wir können diesen
Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschal können wir
folgende Prozentsätze des Reisepreises als Entschädigung ansetzen:
(wird noch ergänzt!)
Wir behalten uns dennoch vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkret berechnete Entschädigung zu fordern. Es steht dem Kunden stets frei - auch bei
Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung - nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.
6.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseantritts, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen (= Umbuchung), können wir als Reiseveranstalter eine
angemessene Bearbeitungsentschädigung von € 60 erheben. Eine Umbuchung ist grundsätzlich
bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn möglich. Eine spätere Änderung ist nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht
nicht.
6.4 Im Falle des Rücktritts sind ggf. bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten etc. vom
Kunden zurückzugeben.
7. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, wenn er angebotene
einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen möchte, aus Gründen, die ihm selbst
zuzurechnen sind. „Aloutom Reisen“ wird sich jedoch um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bei den jeweiligen Leistungsträgern bemühen, es sei denn es handelt sich um
völlig unerhebliche Teilleistungen oder einer Erstattung stehen amtliche oder gesetzliche
Bestimmungen entgegen.
8. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Stört ein Reisender trotz entsprechender Abmahnung unsererseits nachhaltig oder verhält er sich
in solchem Maß vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur
vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar
ist, so können wir ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag mit ihm kündigen. Dabei behalten wir
den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch
Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten
Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. „Aloutom
Reisen“ erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes
respektiert und einhält.
9. Höhere Gewalt
Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurück treten, wenn die Reise wegen bei
Zustandekommen des Vertrages nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB,
§ 651e Abs.3 BGB). Im Falle einer Kündigung können wir für bereits erbrachte und noch zu
erbringende Leistungen des Reisevertrages eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, Sie zurückzubefördern, soweit wir dazu gemäß Reisevertrag verpflichtet waren.
Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie und wir je zur Hälfte. Im Übrigen tragen Sie
sämtliche Mehrkosten.
10. Obliegenheiten des Kunden
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so obliegt es dem
Kunden, auftretende Mängel unverzüglich. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, tritt keine Minderung des Reisepreises ein, es sei denn die Anzeige ist unzumutbar.
Leistet „Aloutom Reisen“ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus
Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.
Wir informieren über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel, der die Reise
erheblich beeinträchtigt, unverzüglich anzuzeigen; sowie darüber, dass vor der Kündigung des
Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt ist. Die Anzeige des Mangels muss bei der örtlichen Reiseleitung
oder telefonisch, per Fax oder E-Mail bei dem Hauptsitz von „Aloutom Reisen“ erfolgen.
11. Haftung, Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit
wir als Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises je Person und Reise beschränkt.
11.3 Die unter 11.1 und 11.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die
nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, wenn diese Leistungen in der
Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet ist, dass erkennbar
nicht Bestandteil unserer Reiseleistung ist. Ungeachtet dessen haften wir für vertragsgemäße
Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die
Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich waren.
12. Gewährleistungsansprüche
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber „Aloutom Reisen“ am Hauptsitz schriftlich
geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist
oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden oder
Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei
Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort
und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen
Reiseleitung oder „Aloutom Reisen“ gegenüber anzuzeigen. Im Übrigen gilt die gesetzliche
Verjährung.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisedokumente, die Vornahme
erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten aller einschlägigen Zoll- und Devisenvorschriften
ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Jegliche Nachteile, die aus einem Nichtbefolgen
dieser Bestimmungen folgen, gehen zu Lasten des Kunden. „Aloutom Reisen“ haftet nur, wenn
und soweit wir schuldhaft und rechtswidrig unzureichend oder fehlerhaft informiert haben.
13.2 „Aloutom Reisen“ haftet nicht für Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die
diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn der Kunde uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn wir haben uns schuldhaft rechtswidrig verhalten.
14. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wir sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, dem Kunden bei Buchung über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung das
ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden das
Luftfahrtunternehmen zu nennen, das wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die
zunächst genannte Gesellschaft, so werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren.
Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt
ist (sogenannte „Black List“) ist im Internet unter folgender Site einsehbar: http://airban.
europa.eu.
15. Mitwirkungspflichten des Reisenden
15.1 Falls der Reisende seine kompletten Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn
erhält, muss er uns umgehend benachrichtigen.
15.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.
15.3 Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind während der gesamten Reisedauer, speziell
beim Ein-, Um- und Aussteigen unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des
Reiseveranstalters und der Leistungsträger jederzeit selbständig vom Reisenden zu
beaufsichtigen.
16. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht
enthalten. „Aloutom Reisen“ empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,
Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit „Aloutom Reisen“
Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen
Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag sind vom Reisenden zu beachten. Die Prämien für Versicherungen sind
nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung
fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.
17. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der
Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
18. Datenschutz
Die von „Aloutom Reisen“ erhobenen und von Euch zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kundenbetreuung und intern zu
Kundenbindungszwecken verwendet und lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
geschützt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
19.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19.2 Gerichtsstand ist Hauptsitz des Reiseveranstalters. im Übrigen gilt der gesetzliche
Gerichtsstand.
19.3 Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde
Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
des Reiseveranstalters vereinbart.
20. Kundeninformation für den Vertragsabschluss
Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.